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Väinö Netzkarte, mit einer Karte

Väinö Netzkarte, mit einer Karte

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Netzflagge – Zuverlässige und sichtbare Methode zur Kennzeichnung von Fischernetzen

Die Netzflagge ist eine verpflichtende Ausrüstung für Netzfischer, die sicherstellt, dass ihre Fischernetze klar gekennzeichnet und auf dem Wasser leicht zu finden sind. Gut markierte Netze gewährleisten zudem, dass Bootsfahrer teure Fanggeräte nicht beschädigen. Die Netzflagge wird am Ende oder an zentralen Stellen des Netzes befestigt und erhöht die Sicherheit sowie die Sichtbarkeit für andere Wasserverkehrsteilnehmer. Die Netzflagge besteht aus einem langlebigen und wetterbeständigen Material, das auch unter anspruchsvollen Bedingungen lange hält. Der Rahmen der Netzflagge ist aus Aluminium, der Schwimmer aus Styropor und das Gegengewicht aus Metall gefertigt.

Verwendung der Netzflaggen: Gewässer werden allgemein in solche mit Wasserverkehr und andere Bereiche unterteilt. Zu den von Wasserverkehr genutzten Bereichen gehören unter anderem Fahrwasser, aber auch andere stark befahrene Gebiete. In diesen Bereichen muss die Fangvorrichtung mit einer mindestens 20 cm breiten und hohen, quadratischen Flagge an einer Stange markiert werden, die 1,2 m über der Wasseroberfläche ragt. Nach dem Fischereigesetz müssen an beiden Enden des Netzes identische Flaggenmarkierungen angebracht werden. So kann der Wasserverkehrsteilnehmer erkennen, in welche Richtung das Netz verläuft. Die Ankeranleitung für Netze können Sie bei Bedarf über dem Text herunterladen.

Wählen Sie die Netzflagge richtig aus.

Netzflagge mit einer Flagge: Wenn die Fangvorrichtung in einer Tiefe von mehr als 1,5 m liegt, muss sie mit einer Flagge markiert werden. Die Flagge muss mindestens 20x20 cm groß sein und die Flaggenstange muss 1,2 m über der Wasseroberfläche ragen.

Netzflagge mit zwei Flaggen: Liegt die Fangvorrichtung in einer Tiefe von weniger als 1,5 m, muss sie mit zwei Flaggen markiert werden. So wissen Bootsfahrer, dass sich zwischen den Flaggen ein Netz an der Oberfläche befindet und fahren nicht hinein. Die Flaggenstange muss 1,2 m über der Wasseroberfläche ragen.

In Finnland sind die Kennzeichnungsvorschriften für Fanggeräte, die beim Netzfischen verwendet werden, genau festgelegt, damit die Fanggeräte für andere Wasserverkehrsteilnehmer sicher sind und korrekt erkannt werden können. Hier sind die wichtigsten Regeln zur Kennzeichnung der Fanggeräte:

Markierungsflagge und Schwimmer:

An beiden Enden jeder Netzleine muss eine gut sichtbare Markierungsflagge angebracht sein, die an einem Schwimmer befestigt ist. Die Flagge muss mindestens 1,2 Meter über der Wasseroberfläche angebracht sein. Befindet sich ein Ende des Netzes in flachem Wasser, kann an diesem Ende eine Flagge ohne Stange verwendet werden, aber am tiefen Ende ist immer ein Schwimmer mit Flagge erforderlich.

Farben und Materialien:

Die Flagge muss einfarbig und gut sichtbar sein. Üblicherweise werden rote, orange oder andere leuchtende Farben verwendet, damit sie deutlich erkennbar sind.

Die Schwimmer können aus verschiedenen Materialien bestehen, müssen jedoch ausreichend robust sein, um an der Oberfläche zu bleiben und gut sichtbar zu sein.

Namenskennzeichnung:

Die Väinö-Netzflagge enthält eine Karte, mit der der Eigentümer identifiziert werden kann. Jedes Fanggerät oder jede Fanggerätgruppe (z. B. Netzleine) muss mit dem Namen und den Kontaktdaten des Fischers gekennzeichnet sein. Dies kann beispielsweise mit einem aus wasserfestem Material gefertigten Namensschild erfolgen, das am Markierungsschwimmer oder direkt am Netz befestigt wird.

Reflektoren:

Die Väinö-Netzflagge ist mit einem Reflektor ausgestattet, damit sie besser wahrgenommen wird. Zur Verbesserung der Sicherheit bei Dunkelheit oder schlechter Sicht auf dem Wasser wird empfohlen, dass Markierungsflaggen Reflektoren oder Lichter verwenden, die ihre Sichtbarkeit beispielsweise durch das Licht von Booten erhöhen.

Aufstellungsort und Abstände:

Die Fanggeräte müssen so aufgestellt werden, dass sie keine Gefahr oder Behinderung für den Wasserverkehr darstellen. Die Kennzeichnung der Netze ist besonders in stark befahrenen Gebieten wie Bootsfahrwassern wichtig.

Der Abstand der Netzfanggeräte zu anderen Fanggeräten und Fahrwassern muss ausreichend sein. Die genauen Abstände werden durch lokale Vorschriften und Bedingungen bestimmt.

Zusätzliche Kennzeichnungen:

In einigen Gebieten, wie Schutzgebieten oder Gewässern mit besonderen Vorschriften, können zusätzliche Kennzeichnungen oder Meldungen an Behörden erforderlich sein. Diese Regeln sind strikt einzuhalten.

Diese Kennzeichnungsvorschriften helfen sicherzustellen, dass das Netzfischen sicher und verantwortungsvoll erfolgt und die Risiken für andere Wasserverkehrsteilnehmer und die Umwelt reduziert werden.

Technische Daten:

Über Wasser etwa 1,3 m

Transportlänge 1,35 m.

1 Flagge (30x30 cm),

Kontaktkarte, rote Flagge.

Robuste Aluminiumstange mit Reflektorband.

Die Väinö-Netzflagge ist für 1 Wasserverkehrsgebiet zugelassen und entspricht der sogenannten neuen Fischereiverordnung als Fanggerätemarke, wenn sich Wasserverkehr im Gebiet befindet.

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